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   AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23   

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https://dejure.org/2024,6900
AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23 (https://dejure.org/2024,6900)
AG Ulm, Entscheidung vom 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23 (https://dejure.org/2024,6900)
AG Ulm, Entscheidung vom 05. März 2024 - 5 OWi 2260/23 (https://dejure.org/2024,6900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Wirksamkeit einer Zustellung, Ersatzzustellung, Aufgabe des Lebensmittelpunktes, Heilung eines Zustellungsmangels, WhatsApp

  • beck-blog

    Erste Seite des Bußgeldbescheides per WhatsApp heilt nicht den Zustellungsmangel

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung: Aufgabe des Lebensmittelpunktes - Heilung eines Zustellungsmangels durch WhatsApp?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks ist nicht ausreichend (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).

    Die Übermittlung einer (elektronischen) Kopie, z.B. Scan, Fotokopie, Telefax, genügt (BGH BeckRS 2020, 6358).

  • OLG Bamberg, 15.02.2017 - 3 Ss OWi 1294/16

    Einspruch gegen noch nicht erlassenen Bußgeldbescheid - Entscheidung des

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Dieser kann bereits mit Erlass und vor Zustellung des Bescheides gestellt werden (BGHSt 25, 187 = NJW 1974, 66; OLG Bamberg BeckRS 2017, 102375, KK-OWiG/Ellbogen Rn. 46 mwN).

    Gegen einen bereits erlassenen, jedoch noch nicht zugestellten Bußgeldbescheid kann wirksam Einspruch eingelegt werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 15.02.2017, Az. 3 Ss OWi 1294/16).

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Dies wird dahingehend konkretisiert, dass der Adressat das Schriftstück so in die Hand bekommen haben muss, wie es ihm bei ordnungsmäßiger Zustellung ausgehändigt worden wäre (BGH NZG 2020, 70 'BFH NJW 2014, 2524; Engelhardt/App/Schlatmann/Schlatmann, 12. Aufl. 2021, VwZG § 8 Rn. 2).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Dies wird dahingehend konkretisiert, dass der Adressat das Schriftstück so in die Hand bekommen haben muss, wie es ihm bei ordnungsmäßiger Zustellung ausgehändigt worden wäre (BGH NZG 2020, 70 'BFH NJW 2014, 2524; Engelhardt/App/Schlatmann/Schlatmann, 12. Aufl. 2021, VwZG § 8 Rn. 2).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Geeignete Gesichtspunkte für diese Prüfung können die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu den in der Wohnung verbliebenen Personen sowie die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein (BGH, NJW 1978, 1858).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde die Zustellung vornehmen wollte (BVerwGE 16, 165; VGH BW VBlBW 1988, .143; BGH NJW 2003, 1192) und der Zustellungsadressat das zuzustellende Dokument tatsächlich erhalten hat, so dass er vom Inhalt Kenntnis nehmen konnte (BGH NJW 2007, 1605; OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 09651).
  • BGH, 16.05.1973 - 2 StR 497/72

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Strafbefehls - Anforderungen an die

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Dieser kann bereits mit Erlass und vor Zustellung des Bescheides gestellt werden (BGHSt 25, 187 = NJW 1974, 66; OLG Bamberg BeckRS 2017, 102375, KK-OWiG/Ellbogen Rn. 46 mwN).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde die Zustellung vornehmen wollte (BVerwGE 16, 165; VGH BW VBlBW 1988, .143; BGH NJW 2003, 1192) und der Zustellungsadressat das zuzustellende Dokument tatsächlich erhalten hat, so dass er vom Inhalt Kenntnis nehmen konnte (BGH NJW 2007, 1605; OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 09651).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks ist nicht ausreichend (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus AG Ulm, 05.03.2024 - 5 OWi 2260/23
    Die bloße (mündliche) Unterrichtung über den Inhalt des Schriftstücks ist nicht ausreichend (BGH BeckRS 2020, 6358 NJW 1992, 2099), auch nicht die durch Akteneinsicht erlangte Kenntnis (BayObLG NJW 2004, 3722).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 19 U 36/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Heilung eines Zustellungsmangels durch

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